Führerschein-Untersuchungen
Die Untersuchung soll die gesundheitliche Eignung zur Lenkung eines Kraftfahrzeugs feststellen und ist Voraussetzung für den Erwerb des Führerscheins.
Das Gutachten darf am Prüfungstag max. 18 Monate alt sein, was auch für die Ausdehnung der Lenkerberechtigung gilt. Außer es handelt sich um eine Ausdehnung von B auf C, C1 oder D, in diesem Fall muss immer ein neues Gutachten vorgelegt werden.
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